Bei der Ernährungsberatung steht primär der gesunde Mensch im Vordergrund, der seinen Ernährungszustand verbessern möchte.
Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie:
Eine Ernährungstherapie erfolgt immer dann, wenn man durch eine gezielte Ernährungsumstellung bestehende Symptome vermindern, beheben oder die Erkrankung in Ihrem Verlauf positiv beeinflussen kann. Bei der Ernährungstherapie ist die Vorraussetzung, dass Sie eine sog. ärtzliche Notwendigkeitsbescheinigung vorweisen können. Diese erhalten Sie in der Regel problemlos bei Ihrem behandelnden Arzt.
Die Ernährungstherapie erfolgt in enger Kooperation mit Ihrem behandelnden Arzt.
Eine anteilige Kostenübernahme der Krankenkassen ist sowohl bei der Ernährungberatung, als auch bei der Ernährungstherapie möglich!
Füllen Sie dazu einfach den Anmledebogen aus und lassen mir diesen zusammen mit der ärztl. Notwendigkeitsbescheinigung zukommen. Danach übernehme ich für Sie die Beantragung für eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Stellungnahme Ihrer Krankenkasse. Sobald Ihnen das Schreiben vorliegt, melden Sie sich bitte bei mir, um einen Termin für die persönliche Erstberatung zu vereinbaren.