Wussten Sie schon…
…dass die Bezeichnung „Ernährungsberater“ in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist? Jeder, der sich dazu berufen fühlt, darf sich so nennen.
Achten Sie auf die Qualifikation!
Diätassistent/in ist ein gesetzlich geschützter Heilberuf, dessen Ziel die Durchführung von diättherapeutischen und ernährungsmedizinischen Maßnahmen ist. Die Krankenkassen
bezuschussen nur eine von ausgebildeten und qualifizierten Fachkräften (z.B. Diätassistenten) durchgeführte Ernährungsberatung! Mit dem zusätzlichen VDD-Zertifikat erfülle ich die
Anbieterqualifikation für Ernährungsberater/innen, die im Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen gefordert wird.